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Kategorie: Schwachstellen

Fahrradfrust am Löwensteg

Der Löwensteg ist wichtiger Bestandteil der Nord-Süd-Verbindung für den Rad- und Fußverkehr. Ein Provisorium, das zu einem unverzichtbaren Infrastrukturbestandteil wurde. Alles rund um den Löwensteg interessierte mich schon immer, da ich dort regelmäßig entlangkomme. Ich wollte daher schon länger über diesen Weg schreiben. Insofern verfolgte ich mit Interesse die aktuelle Debatte rund um die von Herrn Schlosser begleitete Kontrolle des Ordnungsamtes dort.

Schon die Pressemitteilung der Stadt erzeugte mit ihrer Knappheit – es gibt nicht einen einzigen Hinweis auf das erlaubte und erwünschte Verhalten der Verkehrsteilnehmenden – und den pauschalen Ortsangaben (Löwensteg, historische Neustadt) einigen Verdruss bei mir. Endgültig fuchsig machte mich dann der Leserbrief des Herrn Gereon Rogoß, der in der Allgemeinen Zeitung beschrieb, dass selbst schiebendes Passieren des Löwensteges bei zu frühem Aufsteigen nicht mit einer Ermahnung oder Erklärung, sondern direkt mit 55 Euro Ordnungsgeld geahndet wurde. Womit wir direkt bei einer Thematik wären, die uns doch sehr bekannt vorkommt. Vergangenes Jahr hatte ich mich hinsichtlich der Verwarnungspraxis schon einmal mit Herrn Schlosser auseinandergesetzt: https://rad-kreuznach.de/jahresende-und-ein-nachtrag/

Ich musste also in die Tasten greifen und schrieb zunächst an Frau Gemperlein, die die Meldung verfasst hatte. Diese hat mir inzwischen mitgeteilt, dass die Meldung in dieser Form von Herrn Schlosser so gewünscht war und hat meine Anfrage weitergeleitet:

Ihre Pressemitteilung vom 13.09.2023: “Kontrolltag des Vollzugs: Fahrradfahrer und E-Scooter-Fahrer kontrolliert”

Sehr geehrte Frau Gemperlein,

die Pressemitteilung zu den Kontrollen des Vollzugsdienstes hinsichtlich des Verhaltens von Radfahrenden sowie Scooternutzer:innen wirft bei mir einige Fragen auf, die die Mitteilung leider nicht beantwortet. Nun kommt ein aktueller Leserbrief in der Allgemeinen Zeitung vom heutigen Tage hinzu, in der Herr Gereon Rogoß schildert, wie bspw. am Löwensteg kontrolliert wurde.

Ich möchte vorwegschicken, dass es mir ein Anliegen ist den Schutz und das korrekte Verhalten aller Verkehrsteilnehmer zu fördern. Während ich die konkrete Kontrolle nicht beurteilen kann, ist doch aber die dazugehörige Pressemitteilung leider gänzlich ungeeignet Klarheit bei den Verkehrsteilnehmenden zu schaffen. Ich würde Sie daher ersuchen, folgende Sachverhalte aufklären zu können:

Kontrollschwerpunkt Löwensteg

Die Situation hier ist einigermaßen komplex. Es wäre sinnvoll herauszustellen, welches Verhalten von Radfahrenden hier gewünscht ist.

  • Aus Fahrtrichtung oberer Mannheimer Straße kommend, erreicht man eine Ampel, die mit einem kombinierten Signal für Fuß- und Radverkehr ausgestattet ist. Das suggeriert, dass es sich hier um eine Fortsetzung des Radweges handelt. Rechtlich würde ich vermuten, dass die Erlaubnis hier Rad zu fahren am gegenüberliegenden Bordstein endet, da dort ein Gehweg beginnt, der keiner Kennzeichnung bedarf. Daher wurden wohl auch die Verkehrszeichen 239, die ursprünglich am Beginn des Löwenstegs hingen, entfernt. Damit bleibt die Situation aber unübersichtlich, da das abrupte Ende des Radweges an keiner Stelle explizit gekennzeichnet ist und diese Querung der Bahngleise nach wie vor die wichtigste Nord-Süd-Achse des Fuß- und Radverkehrs darstellt.
  • Auf der nördlichen Seite des Löwenstegs ist die Situation nicht minder vertrackt: Ist die Rampe befahrbar? Rechtlich wohl nein, da nicht als solche ausgewiesen und als Verlängerung des Gehweges der Bahnstraße zu erachten. Auch hier – keine Klarstellung dieser Situation, wohl aber die Hinweisschilder zum Verlauf des Radtrasse (ohne rechtliche Bindung).
  • Für Radfahrende, die aus Süden kommen und dieser Beschilderung nun folgen – und nehmen wir an, all diese Besonderheiten erkannt haben und sich korrekt verhalten haben – lauert nun auf den ersten Metern der Bahnstraße die nächste Hürde: Die Bahnstraße ist inzwischen auf ihrer kompletten Länge für den Radverkehr auch gegen die eigentliche Einbahnstraßenrichtung freigegeben. Nur leider weist das erste Zeichen 220 nicht den Hinweis auf, dass gegenläufiger Radverkehr freigegeben ist. Darf dann am Ende der Rampe überhaupt aufs Rad gestiegen werden, wenn man der Mannheimer Straße weiter folgen möchte?

Kontrollschwerpunkt Fußgängerzone mit der historischen Neustadt

Ist nicht die gesamte Fußgängerzone der historischen Neustadt für den Radverkehr freigegeben? Hier haben wir den weiteren Verlauf der Nord-Süd-Achse.

  • Was wurde hier konkret kontrolliert?
  • Welches Verhalten von Radfahrenden oder anderen Verkehrsteilnehmenden wurde sanktioniert?

Ich hatte sowohl den Beigeordneten Schlosser als zuständigen Ordnungsdezernenten sowie auch Herrn Oberbürgermeister Letz bereits darauf hingewiesen, dass unklare Regelungen dazu führen, dass Fehlverhalten vorkommt. Diesem nun mit dem Hammer Ordnungswidrigkeit allein zu begegnen, fördert leider die Radfahrkultur in keiner Weise. Die Pressemitteilung ist eher dazu geeignet die gegenseitigen Ressentiments aller Verkehrsteilnehmender zu befördern. Ich würde mir daher dringend neben einer Beantwortung meiner Fragen eine Kommunikationsstrategie mit positiven Darstellungen von erlaubtem und erwünschen Verhalten erhoffen, damit wir auch in Bad Kreuznach die Verkehrswende unterstützen können.

Zu guter Letzt: Auf dem Teilstück der Bosenheimer Straße zwischen „Fleischhauer-Kreisel“ und Ochsenbrücke lässt sich nach wie vor da beste Lehrstück hinsichtlich der Radverkehrsplanung in Bad Kreuznach finden: Nach dem Kreisel werden Radfahrer via Piktogramm zum Befahren des Gehweges aufgefordert, der auch reichlich rote Farbe aufweist. Aber – wie wir aus vergangenen Vorkommnissen wissen – rote Farbe macht keinen Radweg. Die Benutzung des Gehweges ist nicht durch Beschilderung freigegeben. Die Benutzung kostet also mindestens 55 Euro.

Kontrollen sind gut und wichtig. Bitte begleiten Sie diese durch gute Berichterstattung, die alle Beteiligten helfen kann, sich besser zu verhalten. Und bitte setzen Sie an Stellen an denen Unklarheiten herrschen können auf kostenfreie Belehrungen und vor allem darauf diese Unklarheiten baldmöglichst in gut verständliche Verkehrssituationen zu übersetzen.

E-Mail an Frau Gemperlein vom 25.09.2023

Ich wollte nun in aller Ruhe auf eine Antwort zu den aufgeworfenen Fragen warten. Doch heute wurde just dieses Thema im Kreuznacher Schwätzchen mit der sehr zutreffenden Überschrift „Die 55-Euro-Radfahrerfalle“ thematisiert. Denn in der Einwohnerfragestunde hatte sich unter anderem Frau Sabine Friedrich als Betroffene der „Falle“ eine eindeutigere Beschilderung gewünscht. Und der geschätzte Herr Schlosser erklärt, dass man dort kein Schild „Radfahrer absteigen“ habe, da man sonst jeden Gehweg entsprechend beschuldern müsse. Und die absurde Situation um den Löwensteg hat er aber auch erkannt:

„Das Schild Fahrradweg heißt nicht, dass man mit dem Fahrrad drüber fahren darf, sondern nur, dass da der Radweg entlangläuft.“

Markus Schlosser, zitiert in der RZ vom 30.09.2023

Selbstverständlich kann man erwarten, dass sich jede:r Radfahrende zunächst eingehend mit der Verkehrssituation beschäftigt. Oder könnte es sein, dass man versucht die Situation zu erfassen und sich bestmöglich zu verhalten? Wie in meinem Schreiben an Frau Gemperlein dargelegt mangelt es nicht an unklaren Situationen, in denen genau das gefragt ist: Was war hier die Regelungsabsicht und wie verhalte ich mich korrekt? Wenigstens sah der Oberbürgermeister Regelunsgebedarf, um eine eindeutige Situation herzustellen. Da dürfte er meiner Einschätzung nach auch richtig liegen. Denn insbesondere Radfahrende, die vom Radweg in der oberen Mannheimer Straße kamen sollten gute Chancen haben eine Verwarnung anzufechten. Die Signalanlage ist für Fußgänger:innen und Radfahrende gleichermaßen gültig. Das, in Verbindung mit der nicht vorhandenen Beschilderung, suggeriert doch auch optisch, dass nicht nur der Radweg hier verläuft, sondern es auch verkehrsrechtlich ein solcher ist.

2 Kommentare

„Wir haben das gleiche Recht die Straße zu benutzen…“

Mit meiner Tochter Radfahren ist doch immer wieder Quell interessanter Erkenntnisse. So fuhren wir am Wochenende die Ringstraße entlang. Von dem Radweg an der Bosenheimer Straße kommend hatten wir am Lidl den Kreisel durchfahren, was bei dem Verkehrsaufkommen unkritisch war. Der weitere Weg in Richtung Diakonie war bereits aufgrund der am Montag startetenden Baustelle mit Absperrungsmaterial teilweise zugestellt.

Noch bevor wir diese Engstellen erreicht hatten, an denen durchaus ein Ausweichen auf die Fahrbahn als notwendig erachtet hätte werden können, formulierte meine Tochter den oben stehenden Satz, der wie folgt endete: „…wie die Autos.“ Ich bestätigte dies und erläuterte, dass wir an der Engstelle nun eigentlich guten Gewissens auf die Straße wechseln könnten oder sogar müssten. Wie unterließen das aber aufgrund der Tatsache, dass keine Fußgänger:innen auf dem Weg waren und wir somit zwar im Graubereich, aber ohne Gefährdung agierten.

Später an diesem Tag, ich war alleine unterwegs, erfreute ich mich zunächst daran, dass die südseitige Unterführung an der Landfuhrbrücke nun auch für den Radverkehr freigegen wurde. Piktogramme am Boden weisen auf die notwendige Rücksichtnahme hin, auf die geringe Höhe wird mittels Schild hingewiesen (dies war in der Vergangenheit ein Hauptargument gegen die Freigabe gewesen) und es sind Verkehrsspiegel montiert. Bravo.

Meine Freude trübte dann die Ampelanlage an der Gensinger Straße, Ecke Heidemauer: Ich kam zu einem Zeitpunkt an, als der mir entgegenkommende Autoverkehr noch Rot hatte. Ich beeilte mich der Ampel meinen Überquerungswunsch mitzuteilen. „Signal kommt“ leuchtete auf, es vergingen etwa 20 Sekunden und – der Autoverkehr bekam Grün. Ich nicht.

Damit sind wir wieder bei dem Zitat meiner Tochter. Schon die Ampelschaltung signalisiert mir als Radfahrer oder Fußgänger: Du hast nicht das gleiche Recht!

  • Weshalb reicht es nicht 20 Sekunden vor dem Beginn der Grünphase den Bedarf anzumelden, um an dieser Grünphase zu partizipieren?
  • Weshalb wird nicht sowieso in jeder dieser Phasen automatisch Grün für die Fußgänger:innen gegeben?
  • Warum muss ein Auto nur an der Ampel stehen, der übrige Verkehr aber seinen Wunsch mit Knopfdruck signalisieren?

Diese Fragen kann ich nicht beantworten, sie sprechen aber eine eindeutige Sprache, die sich gegen den nicht-motorisierten Verkehr richtet. Eine Frage an mich selbst konnte ich nach ein wenig Reflektion aber beantworten: Warum waren meine Tochter und ich nicht auf die Ringstraße gewechselt, als die Baustellenabsperrung dort auf dem Radweg rumstand? Leider ist der Grund, dass ich – obwohl ich mich für einen versierten und nicht unbedingt konfliktscheuen Radfahrer halte – die Chance von einem Auto aufgrund des vermeintlichen Fehlverhaltens („Fahr auf dem Radweg!“) mindestens bedrängt zu werden als zu hoch einschätzte, als dass ich das meiner Tochter zumuten wollte.

Bis wir also gleichberechtigte Verkehrsteilnehmende sind, wird noch viel Arbeit zu leisten sein. Dass meine Tochter es von sich aus erkennt, finde ich hoffnungsvoll. Dass lieblos hingeschubste Baustellenabsperrungen, tumbe Ampelschaltungen und das Verhalten so mancher Verkehrsteilnehmender das Gegenteil festschreiben wollen, ist die Herausforderung. Und als Radfahrender muss man sich jeden Morgen neu motivieren, diese Herausforderung anzunehmen.

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Die Umleitung

Auf Empfehlung von Bekannten wollten wir das schöne Frühlingswetter am Samstag nutzen und in Wallhausen einen Hamburger konsumieren. Der Weg dorthin sollte selbstredend per Rad absolviert werden. Da ich die Kleinbahnrunde schon unzählige Male gefahren bin, war mir der Weg nach Wallhausen auch sofort klar und er erschien mir sanfter Einstieg in die Radsaison angebracht. Ich nutzte mein 1-Gang Cityrad und meine Frau ihr Trekkingrad.

Jetzt könnte der Eintrag in eine Rezension von Essen übergehen – doch tatsächlich musste man sich diese anstrengender erarbeiten als gedacht. Die Kleinbahnstrecke hat gerade begonnen, wir sind am Kreisel an der Lohrer Mühle angelangt: Umleitung der Radstrecke. Nun muss ich zugeben, dass ich schon arg mit mir ringen musste. Ich konnte mir nicht vorstellen, welch großes Hindernis die Nutzung des Weges in Richtung Hargesheim unmöglich machen sollte. Doch Verbotszeichen für Radfahrende sowie Verbotszeichen für Fußgänger:innen wirken auf mich. Ich folge der Umleitung.

Kartenausschnitte des Weges vom Rüdesheimer Kreisel nach Hargesheim. Einmal der reguläre Weg, einmal die Umleitung.
Die beiden Wegstrecken nebeneinander.

Nicht nur die Verbote sind gut beschildert – auch die Umleitung ist es. Man kann ihr gut folgen, im Sinne von verstehen wo sie entlangführt. Im Wesentlichen führt sie auf unbefestigten Wirtschaftswegen rund um die B41 herum. Dass unbefestigte Wege nicht so toll sind, hat man beim Umleitung einrichten scheinbar auch direkt erkannt und daher Schotter aufgefüllt. Allerdings erscheint er mir recht grob und spitz. Mein Cityrad hatte daran keinerlei Freude. An manchen Stellen war soviel von diesem Schotter aufgebracht, dass ich darin einsank. Radfahren fühlte sich da an wie Heimtrainer stärkste Stufe. Teilweise ging es auch derartig bergauf, dass ich ohne Gangschaltung nicht mehr von der Stelle kam und schieben musste. Die Umleitung endet dann direkt an der Gräfenbachbrücke in Hargesheim. Von dort an verlief die Fahrt dann auch erwartungsgemäß und angenehm.

Gestärkt traten wir den Rückweg an und waren wild entschlossen, dem Grund der Umleitung auf die Spur zu kommen. Auch in Hargesheim ist die Ausschilderung gut, aber wie in Rüdesheim doch recht martialisch anmutend. Hilfreich war mir hier der Hinweis „Gutleuthof frei“, da er doch zumindest zuließ überhaupt hinter dieser Schilderwand noch Radfahren zu können. In meiner Überlegung hätte ich sonst direkt auf die Straße ausweichen müssen. Dies kann aber nur zulässig sein, wenn man davon ausgeht, dass sich die ausgewiesenen Verbote ausschließlich auf den Bürgersteig erstrecken:

Strecken- und Verkehrsverbote für einzelne Fahrstreifen sind in der Regel so über den einzelnen Fahrstreifen anzubringen, dass sie dem betreffenden Fahrstreifen
zweifelsfrei zugeordnet werden können (Verkehrszeichenbrücken oder Auslegermaste).

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung

Es bleibt Rechtsunsicherheit. Mindestens von Seiten des Rüdesheimer Kreisel aus wäre es definitiv nicht erlaubt den Radweg zu verwenden. Aufgrund der Position des Schildes dürfte aber nichts gegen das Nutzen der Straße sprechen (es sei denn dort wäre ebenfalls das Zeichen aufgestellt worden).

Gehweg bei Hargesheim mit Schildern Verbot für Radverkehr und Verbot für Fußgänger:innen
Die Verbotsschilder bei Hargesheim.

Nun näherten wir uns also der Baustelle, die ursächlich für die Umleitung ist. Und waren sehr erstaunt. Denn zumindest an einem Samstag war das Gefährdungspotenzial der Baustelle nicht auszumachen. Vielmehr erscheint die Kreuzung durch den Wegfall der Linksabbiegerspur nach Hargesheim aus Richtung Roxheim kommend sogar eher entschärft. Nach dem Gutleuthof konnte jedenfalls die Fahrbahn zum Linksabbiegen Richtung Bad Kreuznach genutzt werden und dann erreichte man auch direkt wieder den Radweg am Fahrbahnrand.

Als mir ein Radfahrer entgegenkam befragt ich ihn zur Situation. Er gab an, dass es seit 2 Wochen in dieser Form hier aussähe. Die Umleitung und Schilder hatte er bisher erfolgreich ignoriert, denn er sagte auf meine Frage, warum er hier entlang fahre, dass dies der offizielle Radweg sei. Womit er auch Recht hat.

Baustelle mit Absperrbaken und gesperrter Fahrbahn
Die ursächliche Baustelle nimmt im Moment noch recht wenig Raum ein.

Baustellen sind notwendig. Umleitungen ggf. auch. Es ist absolut begrüßenswert, dass in diesem Fall der Radverkehr direkt mitgedacht wurde. Die Ausführung lässt aber zumindest bei der Wegbeschaffenheit zu Wünschen übrig. Hier wären klarere Hinweise sicher angebracht: „Umleitung Radstrecke. Länge 2,7km. Loser Untergrund“. Mindestens aus Richtung Hargesheim kommend ist aus meiner Beobachtung heraus das Nutzen der Fahrbahn zum Abbiegen auch bei weiterem Baustellenfortschrift weiter möglich – dies könnte ebenfalls in den HInweis aufgenommen werden: „Fahrtrichtung Bad Kreuznach alternativ ab Gutleuthof Fahrbahn benutzen.“ Auf Wanderwegen sind Hinweise mit detaillierten Informationen schon häufiger zu finden. Da dass Nutzen der Fahrbahn – insbesondere im morgendlichen Verkehr – sicherlich nicht jedermanns Sache ist ist die Umleitung sinnvoll.

Bei outdooractive.de findet sich dazu auch noch folgender Text:

Verkehrsrechtliche Anordnung der Kreisverwaltung Bad Kreuznach

Aufgrund einer Baumaßnahme an der L236 am neuen Gewerbegebiet der Ortsgemeinde Rüdesheim wird der Teil des Ellerbachradweges zwischen Hargesheim und Rüdesheim bis vorraussichtlich 16.06.2023 gesperrt und der Radverkehr umgeleitet. Um Gefahren für die Fahrradfahrer auszuschließen, musste der Radverkehr zwingend umgeleitet werden. Wir bitten Sie, der vorhandenen Umleitungsbeschilderung zu folgen. 

outdooractive.de

Bei dieser Dauer der Maßnahme ist das Verdichten des Bodenbelags der Umleitungsstrecke anzudenken, um die Nutzung auch denen zu ermöglichen, die erwartet hatten eine Kleinbahnrunde auf asphaltierten Wegen zu absolvieren.

Fazit

Es ist gut, dass Umleitungen von Radverkehr inzwischen häufiger mitgedacht werden. Da Radfahrende im Regelfall mit Muskelkraft unterwegs sind, brauchen Sie Informationen was Umleitungsstrecken für sie bedeuten. Die Beschaffenheit von Wegen muss Mindeststandards erfüllen. Die übermäßige Nutzung des Zeichens 254 (Verbot von Radverkehr) sollte zu Gunsten von mehr Information überdacht werden, auch um versierte Radfahrende nicht in rechtliche Grauzonen zu zwingen, wenn sie angedachte Umleitungen nicht nutzen möchten.

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