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Bad Kreuznach gegen Rechts

Stefan Butz von Progressives Bad Kreuznach ruft zu einer Demonstration gegen Rechts auf. Am 30.01.2024 um 17:00 Uhr soll auf dem Kornmarkt eine Kundgebung stattfinden. Die CDU samt ihrer Landrätin hat damit ein Problem. Und die Allgemeine Zeitung mit dem Umgang damit. Doch zuvorderst ein Aufruf: Es ist gut, dass es diese Demo gibt – bitte kommt zahlreich!

Zeichnung: eine helle und eine dunkle Hand halten sich gegenseitig. Darüber der Text Dremokratie verteidigen! Bad Kreuznach gegen Rechts. Darunter der Text Kornmarkt, Di. 30.01.24 - 17.00 Uhr

Seit der Enthüllung durch Correctiv zu den Plänen der AFD und ihr nahestehender Gruppierungen ist die deutsche Zivilgesellschaft in Bewegung. Große Demonstrationen finden und fanden bundesweit statt. Es ist begrüßenswert, dass nun auch Bad Kreuznach ein Zeichen setzen will und wird. Doch am Montag berichtet die Allgemeine Zeitung:

Ärger um angekündigte „Demo gegen Rechts“ in Bad Kreuznach

Allgemeine Zeitung vom 22.01.2024

Der leider hinter der Bezahlschranke liegende Artikel erklärt nun zunächst, dass CDU-Mitglieder:innen die Formulierung „gegen Rechts“ störend empfinden, denn sie könnten als rechts der Mitte betrachtet werden. Interessanterweise wird Frau Klöckner dazu wie folgt zitiert:

„Wenn sie die CDU als die Mitte sehen, kann ich damit gut leben. Aber wenn sie uns rechts der Mitte und SPD und Grüne links zur Mitte sehen – dann ist es schwierig zu verstehen, wie man pauschal gegen Rechts demonstrieren kann.“

Julia Klöckner, zitiert in Allgemeine Zeitung vom 22.01.2024

Die eigene Einordnung scheint ihr dabei schwerzufallen – wie vermutlich so manchem Beobachter. Denn ein irrlichternder Parteichef versucht stets auch soweit am rechten Rand zu fischen, dass es bereits trüb wird. Dabei ist die CDU auch gar nicht alleine mit diesem Problem. Momentan zeigt sich die Politik und Medienlandschaft doch eher so: Die AFD setzt Themen und alle rennen diesen hinterher. Die Bürger sehen die Demokratie bedroht durch eine Partei, die den Staat in seiner jetzigen Form ablehnt. Doch die Politik will die AFD inhaltlich stellen. Wann denn? Wenn inhaltliches Stellen bedeutet, dass man die Themen aufgreift und mit Aktionismus die Rechte von Schwachen und Schutzbedürftigen beschneidet, dann ist das mit Sicherheit nicht der richtige Weg. Vor allem aber verliert man damit wesentliche politische Betäigungsfelder aus dem Blick. Der AFD und ihren Wählern kann man es so ohnehin nicht recht machen.

Dennoch wird der Versuch immer wieder unternommen. So ist dann auch Landrätin Dickes im Artikel zitiert:

„Wir kriegen die AfD nicht mit Demos klein, wir erreichen damit das Gegenteil.“

Landrätin Bettina Dickes, zitiert in Allgemeine Zeitungg vom 22.01.2024

Nicht demonstrieren? Ist das der Ernst unserer Landrätin? Den Bürger:innen zuhören? Ich hoffe, dass am Dienstag ausreichend Bürger:innen auf der Straße sein werden und Frau Dickes sich noch einmal überlegt, ob es die richtige Taktik ist immer nur denen zuhören zu wollen, die besonders laut krakeelen. Denn von einer gesitteten Demo ist nach den Erfahrungen aus anderen Städten auszugehen. Ich halte die Veranstaltung auch keineswegs für eine Anti-CDU-Demonstration. Die CDU möchte doch auch nicht die Demokratie abschaffen – und um die Verteidigung unserer Demokratie geht es doch bei dieser Demo (siehe auch den Flyer). Eine Demonstration ist gelebte Demokratie.

Die SPD-Abgeordneten Michael Simon und Dr. Joe Weingarten haben die Kritik von Klöckner übrigens einen Tag später klar kritisiert. Und werden morgen dann in der Zeitung wiederrum von Klöckner kritisiert. Klöckner meint, dass die AFD lacht. Ja, wenn dieses Theater dazu beiträgt, dass Menschen dem Kornmarkt fernbleiben, dann lacht die AFD mit Sicherheit.

Und daher zum Schluss noch zur Allgemeinen Zeitung: Viel Raum unter einer kritischen Überschrift wird der CDU-Position eingeräumt. Was ich nicht entdecken konnte: eine Meinungsäußerung aus der Redaktion. Warum nicht? So drängt sich der Eindruck auf, dass man vor allem im Negativen auf die Demo aufmerksam machen wollte. Nur um den Effekt mitzunehmen? Schließlich wird im Artikel auch Grünenpolitikerin Misbah Khan zitiert, die Frau Klöckners Ausführungen gut einordnet:

„Frau Klöckner versucht ein Narrativ zu setzen, dass die Menschen verunsichern und demobilisieren soll“

Misbah Khan, zitiert in Allgemeine Zeitung vom 22.01.2024

Leider hat der Artikel genau diesem Narrativ Vorschub geleistet.

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Lesefrust im Öffentlichen Anzeiger

Robert Neuber ist leidenschaftlicher Radfahrer. Das bedeutet nicht, dass er alles durch eine Radfahrerbrille sehen muss. Unverständlich ist aber, dass er das Gegenteil tut. Seine Beiträge zeigen eine markante Nähe zum Auto oder wie in der heutigen Ausgabe des Öffentlichen Anzeigers: Eine starke Abneigung zu gleichberechtigter Infrastruktur für den Radverkehr.

Garniert wird dies dann noch mit vermeintlichen Fakten: Im heutigen Artikel wird die eigene Auffassung durch eigene Beobachtungen mit eigenen Rückschlüssen zu einem in sich geschlossenen System. Dazu habe ich folgenden Leserbrief geschrieben:

Die Vollsperrung aufgrund der Baustelle in der Nord-Süd-Trasse hat am Montag gerade voll zugeschlagen – da beehrt uns Robert Neuber wieder mit seiner persönlichen Auffassung zum Bad Kreuznacher Verkehr. Denn mehr als seine Meinung, die er auf einen Artikel sowie einen Kommentar aufteilt, ist dem ganzen nicht zu entnehmen.

Die genommene Stichprobe wird prominent platziert – nur ist sie beliebig, unzusammenhängend und quantitativ derartig klein, dass es sich daraus Rückschlüsse verbieten. Doch diese präsentiert uns Herr Neuber einige. Allein die Überschriften suggerieren, dass alle „Kreuznacher Radwege wenig frequentiert“ seien – und die Erklärung: „Kreuznacher Radweg-Unsinn“. 

Eine qualitative Auseinandersetzung mit den Radwegen entlang der Bosenheimer Straße wäre sicherlich eine lohnende Sache. Doch darum geht es im Artikel nicht. Vielmehr suggeriert er, dass der „leere Asphalt für Radler“ mit dem Stau des Autoverkehrs in Zusammenhang steht. Doch wieso sollte das so sein? Die Bosenheimer Straße war vor ihrer Neugestaltung zweistreifig und ist es nach wie vor. Im als Kommentar gekennzeichneten Teil wird Herr Neuber noch deutlicher: „Schwerer Schaden“ wurde dem Verkehrsfluss zugefügt. Können wir es vielleicht noch polemischer formulieren?

Radverkehr wurde in den vergangenen Jahren selbstverständlich gesteigert, auch in Bad Kreuznach. Einen Anhaltspunkt bietet beispielsweise das Stadtradeln anhand der stetig steigenden Kilometerleistung. Die Bosenheimer Straße wird dabei ebenfalls regelmäßig von Radfahrenden genutzt. Für eine belastbare Erhebung müsste man allerdings mehr Zeit investieren als Herr Neuber dies getan hat.

Schaden hat an dieser Stelle nur einer angerichtet: Herr Neuber schadet seinem Ansehen, dem Ansehen der Zeitung für die er solche Machwerke verfasst und natürlich seinem Berufsstand.

Der Artikel des Öffentlichen Anzeigers findet sich hier leider hinter der Bezahlschranke. Mit einem Artikel von Herrn Neuber habe ich mich hier schon einmal befasst. Radverkehr auf der Bosenheimer Straße kann man im Übrigen in der Heatmap entdecken.

PS. Leider habe ich für die Heatmap immer noch keine neuen Daten finden können, da diese nun scheinbar nicht mehr zur freien Verfügung stehen.

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Fahrradfrust am Löwensteg

Der Löwensteg ist wichtiger Bestandteil der Nord-Süd-Verbindung für den Rad- und Fußverkehr. Ein Provisorium, das zu einem unverzichtbaren Infrastrukturbestandteil wurde. Alles rund um den Löwensteg interessierte mich schon immer, da ich dort regelmäßig entlangkomme. Ich wollte daher schon länger über diesen Weg schreiben. Insofern verfolgte ich mit Interesse die aktuelle Debatte rund um die von Herrn Schlosser begleitete Kontrolle des Ordnungsamtes dort.

Schon die Pressemitteilung der Stadt erzeugte mit ihrer Knappheit – es gibt nicht einen einzigen Hinweis auf das erlaubte und erwünschte Verhalten der Verkehrsteilnehmenden – und den pauschalen Ortsangaben (Löwensteg, historische Neustadt) einigen Verdruss bei mir. Endgültig fuchsig machte mich dann der Leserbrief des Herrn Gereon Rogoß, der in der Allgemeinen Zeitung beschrieb, dass selbst schiebendes Passieren des Löwensteges bei zu frühem Aufsteigen nicht mit einer Ermahnung oder Erklärung, sondern direkt mit 55 Euro Ordnungsgeld geahndet wurde. Womit wir direkt bei einer Thematik wären, die uns doch sehr bekannt vorkommt. Vergangenes Jahr hatte ich mich hinsichtlich der Verwarnungspraxis schon einmal mit Herrn Schlosser auseinandergesetzt: https://rad-kreuznach.de/jahresende-und-ein-nachtrag/

Ich musste also in die Tasten greifen und schrieb zunächst an Frau Gemperlein, die die Meldung verfasst hatte. Diese hat mir inzwischen mitgeteilt, dass die Meldung in dieser Form von Herrn Schlosser so gewünscht war und hat meine Anfrage weitergeleitet:

Ihre Pressemitteilung vom 13.09.2023: “Kontrolltag des Vollzugs: Fahrradfahrer und E-Scooter-Fahrer kontrolliert”

Sehr geehrte Frau Gemperlein,

die Pressemitteilung zu den Kontrollen des Vollzugsdienstes hinsichtlich des Verhaltens von Radfahrenden sowie Scooternutzer:innen wirft bei mir einige Fragen auf, die die Mitteilung leider nicht beantwortet. Nun kommt ein aktueller Leserbrief in der Allgemeinen Zeitung vom heutigen Tage hinzu, in der Herr Gereon Rogoß schildert, wie bspw. am Löwensteg kontrolliert wurde.

Ich möchte vorwegschicken, dass es mir ein Anliegen ist den Schutz und das korrekte Verhalten aller Verkehrsteilnehmer zu fördern. Während ich die konkrete Kontrolle nicht beurteilen kann, ist doch aber die dazugehörige Pressemitteilung leider gänzlich ungeeignet Klarheit bei den Verkehrsteilnehmenden zu schaffen. Ich würde Sie daher ersuchen, folgende Sachverhalte aufklären zu können:

Kontrollschwerpunkt Löwensteg

Die Situation hier ist einigermaßen komplex. Es wäre sinnvoll herauszustellen, welches Verhalten von Radfahrenden hier gewünscht ist.

  • Aus Fahrtrichtung oberer Mannheimer Straße kommend, erreicht man eine Ampel, die mit einem kombinierten Signal für Fuß- und Radverkehr ausgestattet ist. Das suggeriert, dass es sich hier um eine Fortsetzung des Radweges handelt. Rechtlich würde ich vermuten, dass die Erlaubnis hier Rad zu fahren am gegenüberliegenden Bordstein endet, da dort ein Gehweg beginnt, der keiner Kennzeichnung bedarf. Daher wurden wohl auch die Verkehrszeichen 239, die ursprünglich am Beginn des Löwenstegs hingen, entfernt. Damit bleibt die Situation aber unübersichtlich, da das abrupte Ende des Radweges an keiner Stelle explizit gekennzeichnet ist und diese Querung der Bahngleise nach wie vor die wichtigste Nord-Süd-Achse des Fuß- und Radverkehrs darstellt.
  • Auf der nördlichen Seite des Löwenstegs ist die Situation nicht minder vertrackt: Ist die Rampe befahrbar? Rechtlich wohl nein, da nicht als solche ausgewiesen und als Verlängerung des Gehweges der Bahnstraße zu erachten. Auch hier – keine Klarstellung dieser Situation, wohl aber die Hinweisschilder zum Verlauf des Radtrasse (ohne rechtliche Bindung).
  • Für Radfahrende, die aus Süden kommen und dieser Beschilderung nun folgen – und nehmen wir an, all diese Besonderheiten erkannt haben und sich korrekt verhalten haben – lauert nun auf den ersten Metern der Bahnstraße die nächste Hürde: Die Bahnstraße ist inzwischen auf ihrer kompletten Länge für den Radverkehr auch gegen die eigentliche Einbahnstraßenrichtung freigegeben. Nur leider weist das erste Zeichen 220 nicht den Hinweis auf, dass gegenläufiger Radverkehr freigegeben ist. Darf dann am Ende der Rampe überhaupt aufs Rad gestiegen werden, wenn man der Mannheimer Straße weiter folgen möchte?

Kontrollschwerpunkt Fußgängerzone mit der historischen Neustadt

Ist nicht die gesamte Fußgängerzone der historischen Neustadt für den Radverkehr freigegeben? Hier haben wir den weiteren Verlauf der Nord-Süd-Achse.

  • Was wurde hier konkret kontrolliert?
  • Welches Verhalten von Radfahrenden oder anderen Verkehrsteilnehmenden wurde sanktioniert?

Ich hatte sowohl den Beigeordneten Schlosser als zuständigen Ordnungsdezernenten sowie auch Herrn Oberbürgermeister Letz bereits darauf hingewiesen, dass unklare Regelungen dazu führen, dass Fehlverhalten vorkommt. Diesem nun mit dem Hammer Ordnungswidrigkeit allein zu begegnen, fördert leider die Radfahrkultur in keiner Weise. Die Pressemitteilung ist eher dazu geeignet die gegenseitigen Ressentiments aller Verkehrsteilnehmender zu befördern. Ich würde mir daher dringend neben einer Beantwortung meiner Fragen eine Kommunikationsstrategie mit positiven Darstellungen von erlaubtem und erwünschen Verhalten erhoffen, damit wir auch in Bad Kreuznach die Verkehrswende unterstützen können.

Zu guter Letzt: Auf dem Teilstück der Bosenheimer Straße zwischen „Fleischhauer-Kreisel“ und Ochsenbrücke lässt sich nach wie vor da beste Lehrstück hinsichtlich der Radverkehrsplanung in Bad Kreuznach finden: Nach dem Kreisel werden Radfahrer via Piktogramm zum Befahren des Gehweges aufgefordert, der auch reichlich rote Farbe aufweist. Aber – wie wir aus vergangenen Vorkommnissen wissen – rote Farbe macht keinen Radweg. Die Benutzung des Gehweges ist nicht durch Beschilderung freigegeben. Die Benutzung kostet also mindestens 55 Euro.

Kontrollen sind gut und wichtig. Bitte begleiten Sie diese durch gute Berichterstattung, die alle Beteiligten helfen kann, sich besser zu verhalten. Und bitte setzen Sie an Stellen an denen Unklarheiten herrschen können auf kostenfreie Belehrungen und vor allem darauf diese Unklarheiten baldmöglichst in gut verständliche Verkehrssituationen zu übersetzen.

E-Mail an Frau Gemperlein vom 25.09.2023

Ich wollte nun in aller Ruhe auf eine Antwort zu den aufgeworfenen Fragen warten. Doch heute wurde just dieses Thema im Kreuznacher Schwätzchen mit der sehr zutreffenden Überschrift „Die 55-Euro-Radfahrerfalle“ thematisiert. Denn in der Einwohnerfragestunde hatte sich unter anderem Frau Sabine Friedrich als Betroffene der „Falle“ eine eindeutigere Beschilderung gewünscht. Und der geschätzte Herr Schlosser erklärt, dass man dort kein Schild „Radfahrer absteigen“ habe, da man sonst jeden Gehweg entsprechend beschuldern müsse. Und die absurde Situation um den Löwensteg hat er aber auch erkannt:

„Das Schild Fahrradweg heißt nicht, dass man mit dem Fahrrad drüber fahren darf, sondern nur, dass da der Radweg entlangläuft.“

Markus Schlosser, zitiert in der RZ vom 30.09.2023

Selbstverständlich kann man erwarten, dass sich jede:r Radfahrende zunächst eingehend mit der Verkehrssituation beschäftigt. Oder könnte es sein, dass man versucht die Situation zu erfassen und sich bestmöglich zu verhalten? Wie in meinem Schreiben an Frau Gemperlein dargelegt mangelt es nicht an unklaren Situationen, in denen genau das gefragt ist: Was war hier die Regelungsabsicht und wie verhalte ich mich korrekt? Wenigstens sah der Oberbürgermeister Regelunsgebedarf, um eine eindeutige Situation herzustellen. Da dürfte er meiner Einschätzung nach auch richtig liegen. Denn insbesondere Radfahrende, die vom Radweg in der oberen Mannheimer Straße kamen sollten gute Chancen haben eine Verwarnung anzufechten. Die Signalanlage ist für Fußgänger:innen und Radfahrende gleichermaßen gültig. Das, in Verbindung mit der nicht vorhandenen Beschilderung, suggeriert doch auch optisch, dass nicht nur der Radweg hier verläuft, sondern es auch verkehrsrechtlich ein solcher ist.

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„Wir haben das gleiche Recht die Straße zu benutzen…“

Mit meiner Tochter Radfahren ist doch immer wieder Quell interessanter Erkenntnisse. So fuhren wir am Wochenende die Ringstraße entlang. Von dem Radweg an der Bosenheimer Straße kommend hatten wir am Lidl den Kreisel durchfahren, was bei dem Verkehrsaufkommen unkritisch war. Der weitere Weg in Richtung Diakonie war bereits aufgrund der am Montag startetenden Baustelle mit Absperrungsmaterial teilweise zugestellt.

Noch bevor wir diese Engstellen erreicht hatten, an denen durchaus ein Ausweichen auf die Fahrbahn als notwendig erachtet hätte werden können, formulierte meine Tochter den oben stehenden Satz, der wie folgt endete: „…wie die Autos.“ Ich bestätigte dies und erläuterte, dass wir an der Engstelle nun eigentlich guten Gewissens auf die Straße wechseln könnten oder sogar müssten. Wie unterließen das aber aufgrund der Tatsache, dass keine Fußgänger:innen auf dem Weg waren und wir somit zwar im Graubereich, aber ohne Gefährdung agierten.

Später an diesem Tag, ich war alleine unterwegs, erfreute ich mich zunächst daran, dass die südseitige Unterführung an der Landfuhrbrücke nun auch für den Radverkehr freigegen wurde. Piktogramme am Boden weisen auf die notwendige Rücksichtnahme hin, auf die geringe Höhe wird mittels Schild hingewiesen (dies war in der Vergangenheit ein Hauptargument gegen die Freigabe gewesen) und es sind Verkehrsspiegel montiert. Bravo.

Meine Freude trübte dann die Ampelanlage an der Gensinger Straße, Ecke Heidemauer: Ich kam zu einem Zeitpunkt an, als der mir entgegenkommende Autoverkehr noch Rot hatte. Ich beeilte mich der Ampel meinen Überquerungswunsch mitzuteilen. „Signal kommt“ leuchtete auf, es vergingen etwa 20 Sekunden und – der Autoverkehr bekam Grün. Ich nicht.

Damit sind wir wieder bei dem Zitat meiner Tochter. Schon die Ampelschaltung signalisiert mir als Radfahrer oder Fußgänger: Du hast nicht das gleiche Recht!

  • Weshalb reicht es nicht 20 Sekunden vor dem Beginn der Grünphase den Bedarf anzumelden, um an dieser Grünphase zu partizipieren?
  • Weshalb wird nicht sowieso in jeder dieser Phasen automatisch Grün für die Fußgänger:innen gegeben?
  • Warum muss ein Auto nur an der Ampel stehen, der übrige Verkehr aber seinen Wunsch mit Knopfdruck signalisieren?

Diese Fragen kann ich nicht beantworten, sie sprechen aber eine eindeutige Sprache, die sich gegen den nicht-motorisierten Verkehr richtet. Eine Frage an mich selbst konnte ich nach ein wenig Reflektion aber beantworten: Warum waren meine Tochter und ich nicht auf die Ringstraße gewechselt, als die Baustellenabsperrung dort auf dem Radweg rumstand? Leider ist der Grund, dass ich – obwohl ich mich für einen versierten und nicht unbedingt konfliktscheuen Radfahrer halte – die Chance von einem Auto aufgrund des vermeintlichen Fehlverhaltens („Fahr auf dem Radweg!“) mindestens bedrängt zu werden als zu hoch einschätzte, als dass ich das meiner Tochter zumuten wollte.

Bis wir also gleichberechtigte Verkehrsteilnehmende sind, wird noch viel Arbeit zu leisten sein. Dass meine Tochter es von sich aus erkennt, finde ich hoffnungsvoll. Dass lieblos hingeschubste Baustellenabsperrungen, tumbe Ampelschaltungen und das Verhalten so mancher Verkehrsteilnehmender das Gegenteil festschreiben wollen, ist die Herausforderung. Und als Radfahrender muss man sich jeden Morgen neu motivieren, diese Herausforderung anzunehmen.

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Die Stadt braucht mehr Parkplätze und Straßen

Das ist mitnichten ein neuer Beitrag von mir in dem ich verrückte Forderungen aufstelle, sondern leider ein aktueller Bericht im Öffentlichen Anzeiger vom 27.04.2023. Der Artikel ist auch hier zu finden: Beim Blick auf die Zahlen wird klar: Bad Kreuznach braucht mehr Parkplätze und Straßen – Oeffentlicher Anzei ger – Rhein-Zeitung (Bezahlschranke). Kurz zusammengefasst nimmt Herr Neuber die Zulassungszahlen zum Anlass eine stetige Zunahme der Fahrzeuge je Haushalt in Bad Kreuznach anzunehmen und leitet daraus einen steigenden Bedarf an automobiler Infrastruktur ab, den die Politik zu erfüllen habe. Der Kommentar von Herrn Neuber scheint online nicht erschienen zu sein. Ich zitiere daher ein paar markante Sätze:

Automobilität einschränken ist realitätsfern. […] (angeblich) erwünschte Verkehrswende. […] Man kann die Mobilität aller Bürger eben nicht dadurch gewährleisten, dass man die einen ausbremst und die anderen privilegiert. […] bestimmte Radstrecken aufgegeben werden, denn sie bringen nichts und sind teilweise zu gefährlich. […] dass Radler rollen können, aber die Autos auf anderen Trassen flutschen […].

Robert Neuber, Öffentlicher Anzeiger, 27.04.2023

Dazu sendete ich folgenden Leserbrief an die Rheinzeitung:

Die Stadt braucht mehr Parkplätze und Straßen – welch fantastischer Auftakt für den Artikel. Mich wundert, dass diese Forderung nicht auf Plakaten im vergangenen Wahlkampf zu lesen war. 

Warum erscheint dieser Artikel? Und welch inhaltliche Botschaft hat er tatsächlich zu bieten?

Die zitierten Zahlen finden wir auf der Webseite des statistischen Landesamtes. Stichtag der Zahlen ist der 01.01.2022. Da ich auf der Seite nicht finden kann, zu welchem Zeitpunkt diese erschienen sind, habe ich dort nachgefragt: Im Juli 2022. Herr Neuber erfreut uns also mit den „neuesten“ Zahlen. Klar sind es neuesten – denn die anderen erwarten wir dann wieder im Sommer.

Den Zuwachs an PKW schreibt Herr Neuber den Haushalten zu. Laut statistischem Landesamt unterscheiden die Zahlen der PKW aber nicht zwischen privaten und gewerblichen Haltern. Insofern ist die Aussage mindestens irreführend, unterstellt sie doch, dass die Zunahme allein den privaten Interessen der Bevölkerung zuzuschreiben ist. Wie Herr Neuber angibt, wuchsen in den vergangenen Jahren die PKW-Zahlen absolut um 4785 Fahrzeuge an. Es ist anzunehmen, dass ein gewisser Anteil auch der gewerblichen Nutzung entspringt – in 10 Jahren hat sich dann doch so einiges getan. Das statistische Landesamt wartet übrigens noch mit der interessanten Zahl der PKW je 1000 Einwohner auf. Diese beinhaltet zwar ebenso keine Unterscheidung nach gewerblichen und privaten PKW, das statistische Landesamt liefert aber Vergleichszahlen dazu aus ähnlichen Kommunen (ab 20.000 Einwohnern) hierzu. In 2022 gab es demnach 459 PKW je 1000 Einwohner, das ist 1 Fahrzeug je 1000 Einwohner mehr als im Jahr zuvor und 52 Fahrzeuge mehr als 2012. Bad Kreuznach liegt damit dauerhaft unter dem Durchschnitt der Vergleichskommunen und hat auch einen unterdurchschnittlichen Anstieg in den letzten 10 Jahren zu verzeichnen.

Eine zu vermutende Ursache dieser Zahlen wird regelmäßig in der Politik kommuniziert – zumal in Zeiten klammer Kassen: Bad Kreuznach hat überdurchschnittliche Sozialausgaben zu tätigen. Im Analysestil von Herrn Neuber bleibend könnte man sich da doch fragen wie Haushalte, die auf Unterstützung angewiesen sind, sich den von ihm vermuteten Zweit- und Drittwagen wohl leisten können. Zumal er im zweiten Teil des Artikels erläutert, dass Sportwagen und SUV diese Zahlen prägen.

Nun sieht Herr Neuber aufgrund dieser Entwicklung einen vermeintlichen zusätzlichen Bedarf an automobiler Infrastruktur in der Stadt (und im Kreis). Insbesondere in der Stadt ist bekanntlich Platz ein begrenztes Gut, welches bereits heute sich stark an den Bedürfnissen des motorisierten Verkehrs orientiert – sei es in der Form von Parkplätzen oder Straßen. In zaghaften Versuchen wurde an mancher Stelle nun Verkehrsraum umgestaltet.

Zumeist wurden dabei nicht einmal Flächen aus dem Anteil des motorisierten Verkehrs entfernt, sondern durch Markierungen die Anspruchsberechtigung auch anderer Verkehrsteilnehmenden aufgezeigt. Herr Neuber möchte hierin gleich eine Drangsalierung der geschundenen Autofahrenden erkennen. Wie es um die Lungen von Fußgänger:innen, Anwohner:innen und insbesondere Kindern steht, scheint da in erster Linie nicht von Bedeutung zu sein.

Für Herrn Neuber gibt es aber eine vermeintlich privilegierte Gruppe von Verkehrsteilnehmern: Radfahrer. Diese Abneigung macht er in seiner Meinung deutlich. Leider gibt es für den Ursprung der angenommenen Privilegierung keine Hinweise in seinem Text. Wohl aber Empfehlungen damit umzugehen: Rückbau von Radwegen, damit der Autoverkehr flutscht. Perfide: Der ADFC-Fahrradklimaindex darf als Begründung herhalten, weshalb Fußgänger:innen aber auch Autofahrer:innen vor Radfahrenden geschützt werden müssen.

Zum Glück ist Herr Neuber nicht maßgeblich in der Verkehrswegeplanung in Bad Kreuznach, man müsste Übles befürchten. Wohl aber ist es Aufgabe einer Zeitung seriöse Berichterstattung zu leisten. Das kann ich in den Mutmaßungen und Interpretationen des Herrn Neuber nun überhaupt nicht entdecken. Genauere Auswertungen könne man übrigens beim Kraftfahrtbundesamt bekommen, riet man mir beim statistischen Landesamt. Aber die Zahlen würden vielleicht nicht ins beabsichtigte Bild passen.

Schlussendlich bleibt es ein inhalts- und anlassloser Artikel, in dem der Autor seiner gestrigen Verkehrsvorstellung nachhängt. Ach nein, da ist doch ein Anlass: Am Wochenende ist Automobilsalon. Und wenn die Statistik sagt, dass sich sowieso jeder weiter Autos kauft, dann beruhigt das doch das eigene Gewissen beim Probesitzen im sportlichen Drittwagen für die Flanierfahrt durch die Stadt.  

Ein Kommentar

Die Umleitung

Auf Empfehlung von Bekannten wollten wir das schöne Frühlingswetter am Samstag nutzen und in Wallhausen einen Hamburger konsumieren. Der Weg dorthin sollte selbstredend per Rad absolviert werden. Da ich die Kleinbahnrunde schon unzählige Male gefahren bin, war mir der Weg nach Wallhausen auch sofort klar und er erschien mir sanfter Einstieg in die Radsaison angebracht. Ich nutzte mein 1-Gang Cityrad und meine Frau ihr Trekkingrad.

Jetzt könnte der Eintrag in eine Rezension von Essen übergehen – doch tatsächlich musste man sich diese anstrengender erarbeiten als gedacht. Die Kleinbahnstrecke hat gerade begonnen, wir sind am Kreisel an der Lohrer Mühle angelangt: Umleitung der Radstrecke. Nun muss ich zugeben, dass ich schon arg mit mir ringen musste. Ich konnte mir nicht vorstellen, welch großes Hindernis die Nutzung des Weges in Richtung Hargesheim unmöglich machen sollte. Doch Verbotszeichen für Radfahrende sowie Verbotszeichen für Fußgänger:innen wirken auf mich. Ich folge der Umleitung.

Kartenausschnitte des Weges vom Rüdesheimer Kreisel nach Hargesheim. Einmal der reguläre Weg, einmal die Umleitung.
Die beiden Wegstrecken nebeneinander.

Nicht nur die Verbote sind gut beschildert – auch die Umleitung ist es. Man kann ihr gut folgen, im Sinne von verstehen wo sie entlangführt. Im Wesentlichen führt sie auf unbefestigten Wirtschaftswegen rund um die B41 herum. Dass unbefestigte Wege nicht so toll sind, hat man beim Umleitung einrichten scheinbar auch direkt erkannt und daher Schotter aufgefüllt. Allerdings erscheint er mir recht grob und spitz. Mein Cityrad hatte daran keinerlei Freude. An manchen Stellen war soviel von diesem Schotter aufgebracht, dass ich darin einsank. Radfahren fühlte sich da an wie Heimtrainer stärkste Stufe. Teilweise ging es auch derartig bergauf, dass ich ohne Gangschaltung nicht mehr von der Stelle kam und schieben musste. Die Umleitung endet dann direkt an der Gräfenbachbrücke in Hargesheim. Von dort an verlief die Fahrt dann auch erwartungsgemäß und angenehm.

Gestärkt traten wir den Rückweg an und waren wild entschlossen, dem Grund der Umleitung auf die Spur zu kommen. Auch in Hargesheim ist die Ausschilderung gut, aber wie in Rüdesheim doch recht martialisch anmutend. Hilfreich war mir hier der Hinweis „Gutleuthof frei“, da er doch zumindest zuließ überhaupt hinter dieser Schilderwand noch Radfahren zu können. In meiner Überlegung hätte ich sonst direkt auf die Straße ausweichen müssen. Dies kann aber nur zulässig sein, wenn man davon ausgeht, dass sich die ausgewiesenen Verbote ausschließlich auf den Bürgersteig erstrecken:

Strecken- und Verkehrsverbote für einzelne Fahrstreifen sind in der Regel so über den einzelnen Fahrstreifen anzubringen, dass sie dem betreffenden Fahrstreifen
zweifelsfrei zugeordnet werden können (Verkehrszeichenbrücken oder Auslegermaste).

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung

Es bleibt Rechtsunsicherheit. Mindestens von Seiten des Rüdesheimer Kreisel aus wäre es definitiv nicht erlaubt den Radweg zu verwenden. Aufgrund der Position des Schildes dürfte aber nichts gegen das Nutzen der Straße sprechen (es sei denn dort wäre ebenfalls das Zeichen aufgestellt worden).

Gehweg bei Hargesheim mit Schildern Verbot für Radverkehr und Verbot für Fußgänger:innen
Die Verbotsschilder bei Hargesheim.

Nun näherten wir uns also der Baustelle, die ursächlich für die Umleitung ist. Und waren sehr erstaunt. Denn zumindest an einem Samstag war das Gefährdungspotenzial der Baustelle nicht auszumachen. Vielmehr erscheint die Kreuzung durch den Wegfall der Linksabbiegerspur nach Hargesheim aus Richtung Roxheim kommend sogar eher entschärft. Nach dem Gutleuthof konnte jedenfalls die Fahrbahn zum Linksabbiegen Richtung Bad Kreuznach genutzt werden und dann erreichte man auch direkt wieder den Radweg am Fahrbahnrand.

Als mir ein Radfahrer entgegenkam befragt ich ihn zur Situation. Er gab an, dass es seit 2 Wochen in dieser Form hier aussähe. Die Umleitung und Schilder hatte er bisher erfolgreich ignoriert, denn er sagte auf meine Frage, warum er hier entlang fahre, dass dies der offizielle Radweg sei. Womit er auch Recht hat.

Baustelle mit Absperrbaken und gesperrter Fahrbahn
Die ursächliche Baustelle nimmt im Moment noch recht wenig Raum ein.

Baustellen sind notwendig. Umleitungen ggf. auch. Es ist absolut begrüßenswert, dass in diesem Fall der Radverkehr direkt mitgedacht wurde. Die Ausführung lässt aber zumindest bei der Wegbeschaffenheit zu Wünschen übrig. Hier wären klarere Hinweise sicher angebracht: „Umleitung Radstrecke. Länge 2,7km. Loser Untergrund“. Mindestens aus Richtung Hargesheim kommend ist aus meiner Beobachtung heraus das Nutzen der Fahrbahn zum Abbiegen auch bei weiterem Baustellenfortschrift weiter möglich – dies könnte ebenfalls in den HInweis aufgenommen werden: „Fahrtrichtung Bad Kreuznach alternativ ab Gutleuthof Fahrbahn benutzen.“ Auf Wanderwegen sind Hinweise mit detaillierten Informationen schon häufiger zu finden. Da dass Nutzen der Fahrbahn – insbesondere im morgendlichen Verkehr – sicherlich nicht jedermanns Sache ist ist die Umleitung sinnvoll.

Bei outdooractive.de findet sich dazu auch noch folgender Text:

Verkehrsrechtliche Anordnung der Kreisverwaltung Bad Kreuznach

Aufgrund einer Baumaßnahme an der L236 am neuen Gewerbegebiet der Ortsgemeinde Rüdesheim wird der Teil des Ellerbachradweges zwischen Hargesheim und Rüdesheim bis vorraussichtlich 16.06.2023 gesperrt und der Radverkehr umgeleitet. Um Gefahren für die Fahrradfahrer auszuschließen, musste der Radverkehr zwingend umgeleitet werden. Wir bitten Sie, der vorhandenen Umleitungsbeschilderung zu folgen. 

outdooractive.de

Bei dieser Dauer der Maßnahme ist das Verdichten des Bodenbelags der Umleitungsstrecke anzudenken, um die Nutzung auch denen zu ermöglichen, die erwartet hatten eine Kleinbahnrunde auf asphaltierten Wegen zu absolvieren.

Fazit

Es ist gut, dass Umleitungen von Radverkehr inzwischen häufiger mitgedacht werden. Da Radfahrende im Regelfall mit Muskelkraft unterwegs sind, brauchen Sie Informationen was Umleitungsstrecken für sie bedeuten. Die Beschaffenheit von Wegen muss Mindeststandards erfüllen. Die übermäßige Nutzung des Zeichens 254 (Verbot von Radverkehr) sollte zu Gunsten von mehr Information überdacht werden, auch um versierte Radfahrende nicht in rechtliche Grauzonen zu zwingen, wenn sie angedachte Umleitungen nicht nutzen möchten.

Ein Kommentar

„Seit ich auf der Welt bin sind in Bad Kreuznach Radwege rot!“

Das Zitat stammt von meiner Tochter – und sie ist seit nunmehr 9 Jahren auf der Welt. Ob sie tatsächlich aktive Erinnerungen auch an die ersten Jahre hat, darf durchaus bezweifelt werden; auch ihr Interesse am Radfahren war zu dieser Zeit doch eher gering ausgeprägt. Aber warum hat sie das gesagt?


Wir waren auf dem Weg Richtung Stadion Salinental. Just hinter dem Brauwerk beginnt der kritisierte Weg. So geht der Bürgersteig in ein einen weiterhin grau gepflasterten Bereich über und daneben tut sich ein rot gepflasterter etwas breiterer Weg-Bestandteil auf.
Aber wir waren noch gar nicht dort angekommen, da ärgerte sich meine Tochter bereits über sich vermeintlich falsch verhaltende Fußgänger:innen. „Die laufen immer kreuz und quer auf meiner Spur rum“, kritisierte sie. Zeit also für eine kurze Regelkunde zu den Verkehrszeichen. Denn diese auf den ersten Blick eindeutige Trennung von Radfahrenden und den Fußgänger:innen ist durch Beschilderung als gemeinsamer Fuß-/Radweg ausgewiesen und somit eben nicht getrennt. Folglich verhalten sich die Fußgänger:innen völlig korrekt. Wenn ich dachte meine Tochter damit beeindruckt haben zu können, hatte ich weit gefehlt. Es erschien ihr vollkommen unlogisch, dass ein solcher Weg, bei bester baulicher Voraussetzung, so – aus ihrer Sicht – fehlerhaft beschildert sein kann, denn: „Seit ich auf der Welt bin sind in Bad Kreuznach Radwege rot!“

Zugegebenermaßen kam ich auch ins Grübeln, weshalb diese Beschilderung dort in dieser Form existiert. Es ist auch eingeschränkt Autoverkehr zugelassen, das dürfte aber einer Beschilderung als getrennter Fuß-/Radweg nicht im Wege zu stehen – würde es doch sogar eher noch für größere Klarheit sorgen. So kann ich mir nur vorstellen, dass die Platzverhältnisse, die die Fußgänger:innen dann stark einschränken würden, dagegen sprechen. In der idealen Welt, würde man die Platzverhältnisse anpassen und nichts würde gegen eine neue Beschilderung sprechen. Es ist aber auch gar kein dringlicher Handlungsbedarf an dieser Stelle gegeben. Insgesamt kommen Radfahrende und Fußgänger:innen miteinander aus. Und da kurz darauf die recht enge Brücke Nahe folgt und das Rad geschoben werden muss, sind hier auch keine enormen Geschwindigkeitsvorteile zu erwarten. Aber was bleibt ist mal wieder eine Stelle der Uneindeutigkeit. Pflasterung und Beschilderung gehen nicht konform und erzeugen damit Irritationen – nicht nur bei meiner Tochter.

Eingang des Stadion Salinental mit Schildertafel: Oben Radfahren verboten, unten Gehweg
Doppeltes Radfahrverbot: An dieser Stelle ist die Regelung deutlich.

Nachdem ich nun dank ihr im vollen Beschilderungsmodus war, fielen mir auf der Strecke doch so einige Verbotsschilder für den Radverkehr auf – zumeist in Verbindung mit dem Schild Gehweg, welches das Radfahren ohnehin verbietet. Im Sinne der Klarheit sicherlich an mancher Stelle nicht verkehrt, dennoch könnte man eine gewisse Fahrradfeindlichkeit vermuten. Anderseits, und das gehört nun einmal auch zum Radfahralltag in Bad Kreuznach, wirkt das Verbotszeichen möglicherweise effektiver, denn nach wie vor sind Bürgersteige, Gehwege und die Fußgängerzone nicht frei von Radfahrenden, die die Einfahrtsverbote schlimmstenfalls aktiv ignorieren oder zumindest sich derer nicht bewusst sind.

Fußweg an der Roseninsel. Großes Schild Gehweg, kleines Zusatzschild: Fahrrad fahren nicht gestattet.
An der Roseninsel bestimmt ein kleines Zusatzschild näher, was das Gebotsschild Gehweg für Radfahrer bedeutet.

Auf dem Rückweg fragte ich mich dann tatsächlich, ob es wohl gestattet ist wieder in Richtung Brauwerk zu radeln – zumindest fiel mir kein Zeichen auf, das dies erlaubte oder verbot. Als dann noch ein PKW ins Salinental gefahren kam, wohl um zu der Kanustrecke zu gelangen (was ich an dieser Stelle gar nicht kritisieren will, da ich Anspruch, Notwendigkeit und Erlaubnis nicht beurteilen kann), dachte ich mir, dass wir vermutlich noch hunderte Verkehrsschilder aufstellen könnten und dennoch Konflikte immer wieder aufbrechen würden.

Schlussendlich ist es im gesamtgesellschaftlichen Umdenken noch ein langer Weg. Warum ein Radfahrender, immer wieder gerne gesehen in der Kurhausstraße, auf Fußgänger:innen scheinbar bedrohlicher und störender wirkt als ein PKW, muss wohl in unserer Prägung liegen. Doch steter Tropfen höhlt den Stein: Mit Freude durfte ich feststellen, dass die Radwegsmarkierungen rund um den Bourger Platz erneuert wurden – und vor allem auch die kurz nach der ursprünglichen Fertigstellung durch eine Baustelle nach Wasserrohrbruch verschwundenen Markierungen wieder aufgebracht sind. Es wurden sogar noch weitere Markierungen an der Blockumfahrt hinzugefügt, die die Radspuren bereits früher beginnen lassen.

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Jahresende. Und ein Nachtrag.

Nun nähert sich wieder ein Jahr dem Ende. Ich wollte mehr geschrieben haben in den letzten Wochen. Doch nicht alle Pläne lassen sich umsetzen, wie man es sich vorstellt. Und an Plänen und Themen mangelt es mir nicht.

Bevor ich nun einen Artikel lang aber nur Wehmut verbreite: Tatsächlich hatte ich auf meinen angekündigten Brief an Herrn Ordnungsdezernent Markus Schlosser ein Telefonat mit diesem. Aber zunächst der Brief:

Nutzung von Ermessenspielräumen bei Verkehrsverstößen
Bericht der Allgemeinen Zeitung vom 15.08.2022: „Irritation in Bad Kreuznach: Rot abgesetzt, aber kein Radweg“

Sehr geehrter Herr Schlosser,

ich schreibe Ihnen im Hinblick auf die Berichterstattung zu einem Bußgeld für einen Radfahrer in der John-F-Kennedy-Straße (Allgemeine Zeitung vom 15.08.2022). Lassen Sie mich vorwegschicken, dass ich keineswegs Sonderrechte für Radfahrende oder Ähnliches anstrebe oder einfordere. Vielmehr ist es mir ein Anliegen regelkonformes Verhalten von Radfahrenden zu erreichen und versuche dieses mit meiner Webseite zu fördern.

Im Rahmen meiner eigenen Radfahrerfahrungen und insbesondere durch den durch den Betrieb der Webseite entwickelten spezifischen Blick, muss ich aber konstatieren, dass Bad Kreuznach noch einen weiten Weg vor sich hat, bevor es tatsächlich ein Rad Kreuznach sein kann.

Zurück zu dem konkreten Fall: Das Fehlverhalten des Radfahrers ist unstrittig. Für mich ist aber die Sanktionierung durch das Ordnungsamt harsch. Mir ist leider nicht bekannt, ob im Nachgang der öffentlichen Berichterstattung eine Abmilderung erfolgte – jedenfalls würde ich an dieser Stelle unbedingt um Nutzung eines Ermessensspielraumes ersuchen – immer vorausgesetzt, es liegt keinen Behinderung oder Gefährdung vor, wie dies im geschilderten Fall wohl zutraf.

Warum erachte ich dies als äußerst wichtig? Wir haben in Bad Kreuznach noch kein durchgängiges Radwegenetz. Schlimmer noch – an machen Verkehrsstellen begegnen einem widersprüchliche Angaben oder auch augenscheinlich rechtswidrige Gebotsanordnungen. Gerne werde ich meine Beobachtungen hierzu auch im Rahmen meiner Mitarbeit in der Rad AG der Stadt weitergeben. Wenn wir aber im Sinne der Verkehrswende und auch einer Entlastung der städtischen Verkehrsinfrastruktur Menschen zum Radfahren motivieren wollen, so müssen wir Ihnen einerseits möglichst klare Vorgehensweisen aufzeigen, gleichzeitig aber auch Nachsicht zeigen, wenn nicht jedem sofort klar ist, wie bestimmte Situationen zu meistern sind.

Schlussendlich wären also im konkreten Fall eine Ermahnung und ein Hinweis sicherlich ausreichend gewesen, während andernorts dir direkte Sanktionierung durchaus angezeigt wäre. Mir begegnen auf den täglichen Wegen aber so viele Stellen, die uneindeutig sind, so dass eine einzelne Radfahrt mich bei strengster Beurteilung durch das Ordnungsamt einige hundert Euro kosten würde – und ich versichere Ihnen, dass ich ein sehr regelfester und regeltreuer Radfahrer bin.

Ich würde mir wünschen hierzu von Ihnen eine Antwort zu bekommen, die ich gerne auf meiner Webseite veröffentlichen würde. Dafür an dieser Stelle bereits mein Dank.

Brief vom 06.11.2022

Nun zum Telefonat: Herr Schlosser kann und möchte zum konkreten Fall nichts sagen und schon gar nicht seinen Mitarbeitern in irgendeiner Form in den Rücken fallen. Das kann ich nachvollziehen. Dass Kontrollen an Gefahrenschwerpunkten, bspw. bei der missbräuchlichen Nutzung der Fußgängerzone durch Rad- oder auch Scooterfahrende verstärkt werden sollten, fanden wir aber beide sinnvoll. Alles in allem war es ein sehr angenehmes Gespräch. Und auch hinsichtlich Radfahrender auf Gehwegen habe ich zuletzt unangenehme Erfahrungen gemacht und beobachtet:

Während des Eis und Schnee der vergangenen Woche rückten Fußgänger:innen und Radfahrende notgedrungen enger zusammen. Oft war nur ein Teil der Radwege geräumt. Ich würde dies, ohne es weiter geprüft zu haben, auf die unterschiedlichen Zuständigkeiten zurückführen: Radwege die Stadt, Gehwege der Eigentümer des angrenzenden Grundstücks. Und so wichen Fußgänger:innen immer wieder auf den geräumten Teil des Radweges aus. Dann ist man als Radfahrender gut beraten sich an den Leitsatz, den man gerne gegenüber Autos und LKW anbringt, zu halten: Der Stärkere nimmt auf den Schwächeren Rücksicht. Also weder sind Fußgänger mit der Klingel zu vertreiben, noch zu schneiden. Meine Beobachtung war: Die gegenseitige Rücksichtnahme klappte gut.

Als ich jedoch selbst in der Fußgängerrolle war und der von mir genutzte Gehweg an der Salinenstraße weit und breit keine Erlaubnis für den Radverkehr hatte, und dann für mich aus dem Nichts von hinten ein Radfahrer, ohne Klingeln, ohne Licht, ohne jeglichen Abstand, (und ich würde fast sagen auch ohne jeglichen Anstand) an mir vorbeibretterte, befiel mich doch für einen Moment Panik. Kurzum: Ich habe in der Folge verstärkt mal darauf geachtet und feststellen müssen, dass Radfahrende, die Gehwege unerlaubt nutzen, leider sehr häufig auch den Fußgänger:innen wenig Raum und noch weniger Vorwarnung lassen. Ein No-Go.

Bevor ich das Jahr 2022 nun radfahrtechnisch Lebewohl heiße, mache ich einen Minijahresrückblick: Für Radfahrende hat sich in Bad Kreuznach sichtbar einiges getan in diesem Jahr. Der neue Oberbürgermeister steht nicht unbedingt als Fahrradfreund an der Spitze – dennoch wird auch er nicht alles wieder zurückdrehen wollen, wie er in der (auch endlich wieder zusammenkommenden) RAD-AG mitteilte. Dazu sind wir dann auch in der politischen Diskussion doch auch (glücklicherweise) weiter: Der absolute Vorrang des Autos, nicht nur in Form von Fahrspuren, sondern auch in Parkplatzform, ist nicht mehr unangefochten. Insofern darf man doch einigermaßen optimistisch in das kommenden Jahr blicken. Rad Kreuznach – wir kommen!

PS: Das Beitragsbild zeigt einen Logoentwurf, der tatsächlich auf Februar 2022 datiert. Es hat dann bis zum 1. Beitrag ja doch nur 5 Monate gebraucht.

Ein Kommentar

Die Rad-AG und der neue Oberbürgermeister

Wie schnell doch die Zeit vergeht. Mein letzter Beitrag in diesem Blog ist beinahe 2 Monate her. Eine Ewigkeit möchte man meinen. Doch die Bad Kreuznacher Rad-AG musste auf das Treffen am vergangenen Montag ganze 2 Jahre warten.

Doch diese 2 Jahre waren mitnichten Jahre des Stillstandes. Eine Menge rote Farbe für Radwege und doch so einige Verbesserungen konnten die Verantwortlichen präsentieren. Zu diesen Verantwortlichen gehörte diesmal auch Emanuel Letz als neuer Oberbürgermeister. Sein Auftritt war sicherlich nicht nur von mir mit Spannung erwartet worden, durchzogen doch Radwege und die Diskussion darüber (vornehmlich von Nichtradfahrern geführt, möchte man polemisch anmerken) den Wahlkampf wie ein roter Faden – oder noch eher rotes Tuch für die Wahlkämpfenden. Emanuel Letz durfte nun also seine Premiere vor Radfahrenden geben.

Ich werde jetzt nicht alles ausradieren.

Emanuel Letz während der Rad-AG

Nun, der Oberbürgermeister begann und berichtete, dass er auch Bestandteil der Rad-AG bei deren Gründung gewesen sei. Er erinnerte hierbei ausgerechnet daran, dass in der ersten Sitzung die Diskussion um die Radverbindung im Mühlweg und den verkehrsberuhigten Bereich an der dortigen Kindertagesstätte in die Forderung gemündet hatte, dass man dies aufheben müsse, um den Radfahrenden ein flottes Vorankommen zu ermöglichen. Für mich ein sehr interessanter Einstieg. Im Plenum waren damals über 50 Menschen, an Herrn Letz erinnere ich mich nicht, was aber auch nicht weiter verwundern dürfte. Der Vorschlag wurde natürlich direkt innerhalb dieses Plenums als nicht vertretbar zurückgewiesen – aber Herr Letz hatte seinen Punkt 2 Jahre später gesetzt: Vorschläge gerne, aber bitte vernünftig sollen sie sein. Nun was ist vernünftig? Alle Radspuren wieder rückgängig zu machen, kommt nicht in Frage. Doch seine oben stehende Formulierung lässt natürlich einzelne Maßnahmen durchaus zu. So entpuppte sich im weiteren Verlauf der Diskussion die Radspur in der Viktoriastraße (die mittig ausgeführte vor der Kreuzung zur Wilhelmstraße) als durchaus zwiespältig beurteilt. Oberbürgermeister Letz freute sich jedenfalls sichtlich über jede Kritik daran, so mein persönlicher Eindruck.

Aber die Radspur ist interessant, um die Arbeit der Rad-AG etwas näher zu beleuchten. Denn auch dieses Gremium ist vielfältig besetzt. Herrman Holste, Vorsitzender der Rad-AG, hatte in seinem Eingangsstatement auf Kopenhagen, als fahrradfreundlichste und -affinste Stadt Europas hingewiesen. Nun wurde hinsichtlich dieser Linksabbiegerspur angemerkt, dass es solche dort nicht gäbe, sondern Linksabbiegen immer durch ein vorheriges Rechtsabbiegen erfolgt. Ähnlich ist dies am Bahnhof geregelt, wo man von der Wilhelmstraße zwecks Zufahrt zum Europaplatz und damit zum Mobil- und Infopunkt, zunächst rechts auf den Bürgersteig geführt wird und dann gemeinsam mit den Fußgängern die Wilhelmstraße quert. Nun hatte in seiner Vorstellung dieser Verkehrsregelung Thomas Fischer von der Stadtverwaltung gesagt, dass man lieber die Busspur zum direkten Linksabbiegen gehabt hätte. Eine Teilnehmerin empfand diese Form des Abbiegens als „zu gefährlich“.

Schematische Darstellung der Viktoriastraße mit 2 Fahrzeugspuren und dazwischenliegender Radfurt sowie Radweg am rechten Fahrbahnrand
Logik der Radfurten zur Erreichung der Aufstellflächen

Ich selbst verstehe die Ansichten. Die Abbiegelösung am Bahnhof finde ich beispielsweise sehr gelungen, also das Prinzip Rechtsabbiegen zum Linksabbiegen – aber, eben genau an dieser Stelle, da eine Querung der zwei Gegenfahrspuren ohne eigene Ampelregelung auch mir zu gewagt erschiene. Mit eigener Ampelregelung, also Abbiegen, wenn der Verkehr steht, gibt es aber wiederrum keinen Zeitvorteil gegenüber der jetzt etablierten Lösung.
Zurück zur Viktoriastraße: Ich wurde auf die mittig angelegte Spur auch mehrfach bereits angesprochen. Immer lautet das Argument „gemeingefährlich“. Dies kann ich nicht nachvollziehen, da für mich dieser Streifen lediglich eine Trasse für Radfahrende freihalten soll. Die Markierung verweist die Autos in ihre Spuren. Zwischen stehenden Autos entsteht so eine Lücke, die es erlaubt die Aufstellflächen vorne an der Kreuzung zu erreichen. Diese Form ist auch am Bourger Platz und am Europaplatz (vor der Kreuzkirche) zu finden. Solange der Verkehr fließt, muss ich als Radfahrender ohnehin mit dem Verkehr fahren bzw. die Autos eben auch mit mir, wenn ich vor Ihnen bin. Daran ändert die Spur zunächst nichts.
Um die Linksabbiegespur zu erreichen braucht es einen Spurwechsel. Und ja, das ist als Radfahrender keine triviale Sache, möchte ich zugeben. Nur, den braucht es an noch so vielen Stellen im Stadtverkehr. Man muss ihn daher wohl oder übel beherrschen, wenn man durch die Stadt per Rad fahren möchte. Es erinnert mich auch an Mittelspurfahrende auf der Autobahn, die auch mit dem PKW jeden Spurwechsel vermeiden wollen. Doch auch für sie gilt: Ohne Spurwechsel kommen sie nicht ans Ziel. Interessanterweise wurde die Aufstellfläche an der Wilhelmstraße ebenfalls kritisiert – diese allerdings, da man sie nicht erreichen kann – ergo dort fehlt, wohl aus Platzgründen – die entsprechende Trasse.
Ein Tipp aus dem Plenum soll auch nicht unerwähnt bleiben: Man kann in der Viktoriastraße auch gerade aus zum Bourger Platz weiterfahren und dann die Blockumfahrt nutzen, um wieder auf die Wilhelmstraße zu gelangen. Damit spart man das Linksabbiegen – mit den Autos muss man sich aber die Blockumfahrt teilen, bis man wieder an der Aufstellfläche ankommt, die man auch hier durch die genannten Fahrtrassen erreichen kann.

Radspuren am Bourger Platz: Eine Spur zwischen Autospuren, eine am rechten Rand
Radspuren am Bourger Platz

Ich wie auch andere Teilnehmer forderten Herrn Letz auf im Sinne eines Erklärens von Maßnahmen und weiterem Ausbau des Radwegenetzes aktiv zu sein. Mir war noch wichtig auf den ordnungswidrigen Radfahrer aus meinem letzten Post einzugehen. In einer Stadt, deren Radwege immer noch einen Flickenteppich, mit teils unsinnigen Geboten (Benutzungspflicht an unmöglichen Stellen, keine Freigabe an geeigneten Stellen, fehlende Beschilderungen…) darstellen, erscheint es sehr unglücklich, dass ein Radfahrender ohne jeglichen Ermessensspielraum direkt mit Ordnungsgeld belegt wird, während er keinerlei Gefährdungspotenzial entwickelt.

Leider konnte oder wollte Herr Letz auf meinen Redebeitrag nicht reagieren. Da er im Plenum durchaus Anklang fand, möchte ich aber Herrn Schlosser diesbezüglich nochmal kontaktieren. Schließlich bleibt er nun allem Anschein nach der zuständige Dezernent für das Ordnungsamt.

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Regeln, Wissen & Gestaltung

Da kommt man frisch erholt aus dem Urlaub und schon erblickt man in der Allgemeinen Zeitung am Montag, 15.08.2022 den Artikel über den vermeintlichen Radweg an der John-F.-Kennedy-Straße (auch online hier: Irritation in Bad Kreuznach: Rot abgesetzt, aber kein Radweg (allgemeine-zeitung.de)).

Kurz zusammengefasst: Der einseitige Fußweg an der John-F.-Kennedy-Straße ist zwar mit farbigem Pflaster markiert mitnichten ist dies aber ein Radweg, denn dazu fehlt die erforderliche Beschilderung. Ein Radfahrer, der sich dieser Tatsache nicht bewusst war, wurde durch das Ordnungsamt mit 55 Euro Bußgeld belegt. Die Stadtverwaltung verteidigt das Vorgehen der Ordnungshüter.

Ich sehe hier mehrere interessante Aspekte, die gerade im Hinblick auf den Wandel im Straßenverkehr beleuchtet werden sollen:

  1. Regeln gelten für alle Verkehrsteilnehmenden
  2. Der Kenntnisstand muss aufgefrischt werden
  3. Die Verwaltung muss durch Beschilderung und Wegführung das regelkonforme Verhalten fördern

(1) Regeln

Der erste Punkt sollte eigentlich keiner Erläuterung bedürfen – ganz so einfach ist es aber gerade im Hinblick auf das Verhalten der Radfahrenden nicht unbedingt. Für mich ist unstrittig, dass die Straßenverkehrsordnung uneingeschränkt gilt. Die StVO betont den Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmenden vor den stärkeren. Das kommt im konkreten Fall zum Tragen: Die vermeintlich harsche Strafe für den Radfahrer ist der Mindestsatz für das verbotswidrige Befahren eines Gehweges. Sowohl mit dem Auto als auch dem Fahrrad kostet dies 55 €. Kommen Behinderung, Gefährdung oder gar ein Unfall hinzu, so kann das Bußgeld bis auf 100 € klettern. Klar, denn der Gehweg ist der Schutzstreifen der zu Fuß Gehenden.
Warum sieht man dann dennoch häufig Radfahrende auf dem Bürgersteig? Eine gängige Antwort ist: „Da fühle ich mich sicherer“. Mit gleichem Argument könnte ein Fahranfänger seinen PKW statt über die Wilhelmstraße einmal durch die Fußgängerzone der Mannheimer Straße lenken. Der Schwächere ist zu schützen – ergo kann das Argument nicht herangezogen werden, da man sonst seine persönliche Sicherheit auf dem Rücken der anderen Verkehrsteilnehmenden erhöht.
Verblüffend ist die jetzige Ahndung aber auch, da sie neuartig ist. In der Vergangenheit war das eher selten der Fall, man denke nur an die stets radfahrende Frau Dr. Kaster-Meurer, die dem Gehweg dabei nicht abgeneigt war. Das Durchsetzten von Regeln ist korrekt – ob man im konkreten Fall nicht auch eine Verwarnung hätte aussprechen können, sei dahingestellt. Für das Fortkommen des Radverkehrs insgesamt ist aber regelkonformes Verhalten eines Großteils der Radfahrenden erforderlich.

(2) Wissen

Womit wir direkt bei dem, aus meiner Sicht, mangelnden Kenntnisstand ankommen. Die klassische Karriere in einer ländlich geprägten Region ist doch: Fahrradprüfung in der Grundschule und mit 18 Jahren der PKW-Führerschein. Wenn man nun im Rahmen der Verkehrswende nicht mehr nur den Radweg Nahe entlangfährt, sondern „richtig“ am Verkehrsgeschehen teilnehmen muss, dann ist das Erlernte aus der Grundschule schon eher weit weg und möglicherweise auch nicht ganz auf dem aktuellsten Stand. Oder wie ist aktuell das nebeneinander Fahren mit Fahrrädern geregelt?
Will heißen, ich gehe davon aus, dass weniger absichtlich Verstöße begangen werden, als es den Verursachern gar nicht bewusst ist.
Für dieses Thema finde ich die mediale Berichterstattung sehr gut, denn niemandem ist damit geholfen, wenn das Ordnungsamt einen Knollen nach dem anderen verteilt, aber keine Verhaltensänderung erzielt wird, weil es keiner mitbekommt. Dieser Blog ist ebenfalls ein Versuch das Fahrradwissen in Bad Kreuznach zu erweitern.
Diesem Feld wird in Zukunft vermutlich noch viel Energie gewidmet werden müssen – ohne dass ich dafür direkt ein Patentrezept wüsste. Denn je mehr das Fahrrad an Bedeutung zunimmt, desto mehr Nutzer:innen werden neu dazu kommen und vieles neu lernen müssen. Ich finde in diesem Zusammenhang bspw. die Fahrradpiktogramme auf der Wilhelmstraße gut. Sie schützen nicht und sie sind kein Radweg. Aber sie zeigen jedem Radfahrenden (und selbstverständlich auch den Autofahrenden) unmissverständlich, dass die Straße nicht nur für Autos sondern eben auch für Fahrräder da ist.

Radwege Schilder: 
1. Radweg
2. getrennter Fuß-/Radweg
3. Gemeinsamer Fuß-/Radweg
4. Fußweg mit Freigabe für Fahrräder
1-3. mit Benutzungspflicht für Radfahrer
bei 3. besondere Rüksicht ggü. Fußgänger:innen
bei 4. Vorrang der Fußgänger:innen/Schrittempo
Radverkehrszeichen im Überblick

(3) Gestaltung

Und damit leite ich auch zum dritten Punkt über. Warum sieht denn der Gehweg wie ein Radweg aus? Warum gibt es dort keinen Radweg?
Die Stadtverwaltung führt korrekt aus, dass in 30er-Zonen die Anlage von benutzungspflichtigen Radwegen nicht erlaubt ist. Die Freigabe eines Gehweges für Radfahrer ist aber möglich; dann handelt es sich um einen nicht-benutzungspflichtiges Angebot an Radfahrende. Da die Farbgebung für Radwege nicht vorgeschrieben ist, es gibt blaue, rote, grüne Radwege, ist allein aus der Farbe einen Benutzungsanspruch abzuleiten gefährlich. Obwohl natürlich in Bad Kreuznach alle bisherigen Radwegmarkierungen rot gewählt wurden (an dieser Stelle denken wir an die Markierung im letzten Teil der Bosenheimer Straße Höhe Bahnhof; hier gibt es rote Markierungen; ich muss auf meine Agenda nehmen die Beschilderung zu betrachten)
Aber abseits dieser konkreten Stelle: Gemeinsame Fuß-/Radwege sind der schlechtmöglichste Kompromiss. Regelmäßig werden diese benutzungspflichtig ausgewiesen an Stellen, an denen eine Nutzung nicht sinnvoll oder gar möglich ist. Oder auch eine unnötige Gefährdung von Fußgängern damit einhergeht. Besser wäre hier, wenn denn der Bedarf gegeben ist, das Radfahren freizugeben, so dass auch die alternative Nutzung der Fahrbahn weiter erlaubt ist. Ich sehe hier großes Verbesserungspotenzial, um Eindeutigkeit zu schaffen. In der idealen Welt erkenne ich einen Radweg auf Entferung und kann ohne Probleme auf ihn gelangen. In Bad Kreuznach habe ich leider häufiger den Effekt, dass ich plötzlich ein blaues Schild sehe und dann mein Rad einen nicht abgesenkten Bordstein hochhieven soll.

tl;dr und Fazit

Der Weg nach Rad Kreuznach ist schon gut in Fahrt gekommen, was sich durch höheres Verkehrsaufkommen bemerkbar macht. Das merken wir auch an der medialen Aufmerksamkeit, die diesmal ganz ohne Autoverkehr auskommt. Anhand dieses Artikels kann man die Probleme, die ein zunehmender Radverkehr bedeutet, schon gut erkennen. Regeln müssen bekannt sein und durchgesetzt werden. Die Verwaltung muss in der Verkehrsplanung eindeutig werden und sich gute Konzepte überlegen. Radfahrer müssen zügig und sicher fahren können. Die derzeitige Gestaltung fühlt sich oftmals wie Gängelung an oder ist nicht zu Ende gedacht.

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